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Übergänge & Grundschule

Sprachstand mit viereinhalb Jahren: Schleswig-Holstein macht EVi zur Pflicht

Schleswig-Holstein verankert EVi im Schulgesetz: Alle Kitas dokumentieren ab 2027/28 den Entwicklungsstand, ab 2028 folgt die Sprachstandserhebung.

Aktuelle Entwicklung & wissenschaftlicher/fachlicher Hintergrund

Schleswig-Holstein macht die Sprachförderung vor der Einschulung verbindlich. Der Gesetzentwurf „zur Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern" (Drucksache 20/4654) liegt seit dem 26. August 2026 im Landtag; am 1. Oktober 2026 hat der Bildungsausschuss die öffentliche Anhörung durchgeführt, die Beschlussfassung ist nach der Übersicht des Ausschussdienstes für Dezember 2026 vorgesehen. Damit zieht das Land nach, was der Bund mit der Sprachstandserhebung für alle Vierjährigen im Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz festschreiben will.

Das Verfahren „Entwicklungsfokus Viereinhalb" (EVi) soll mit Beginn des Kita-Jahres 2027/28 für alle öffentlich geförderten Kitas verbindliche Fördervoraussetzung werden: Die Einrichtungen beobachten und dokumentieren den Entwicklungsstand und die sprachlichen Kompetenzen nach anerkannten Verfahren und auf einheitlichen Formularen. Liegt die Einwilligung der Eltern vor, geht die Einschätzung an die Grundschule und soll dort berücksichtigt werden. Im Frühjahr 2028 erheben die Grundschulen erstmals landesweit verbindlich den Sprachstand – auch bei den rund zehn Prozent eines Jahrgangs, die keine Kita besuchen und deshalb eingeladen werden. Wird ein erheblicher Sprachförderbedarf festgestellt, ist die Teilnahme an der Förderung im Jahr vor der Einschulung verpflichtend; die Sprachintensivförderung „SPRINT" geht in EVi auf. Bis zum Ende des Schuljahres 2027/28 läuft das Verfahren als Schulversuch in drei Phasen – aktuell mit 38 Grundschulen und 54 kooperierenden Kitas, in denen nach Angaben der Universität Heidelberg rund 110 Förderkräfte im Einsatz sind.

In der Anhörung wurde das Vorhaben begrüßt und scharf geprüft. Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein (Stellungnahme vom 25. September 2026) lobt, dass die Förderung künftig in der Kita stattfinden soll, kritisiert aber die Rollenverteilung: Die Schule erhalte „die Entscheidungsmacht", die Kita werde „zum passiven Ort erklärt". Sie fordert, die fachliche Einschätzung der Kita gleichberechtigt einzubeziehen, statt Einzelverfahren zu prüfen eine Positivliste anerkannter Beobachtungsinstrumente zu führen und beim Ortswechsel Begleitung und Eingewöhnung zu sichern. Der Landesrechnungshof hält in seiner Stellungnahme vom 29. September 2026 (Umdruck 20/7364) die Kosten für „sehr knapp und in Teilen auch unvollständig kalkuliert": Er bezweifelt die 118 bis 122 Stellen für die schulische Sprachförderung, weist darauf hin, dass in der Erprobung 2 × 4 Wochenstunden je Gruppe gewährt wurden und der Entwurf nur vier vorsieht („Begründet worden ist die Halbierung der Stundenzahl nicht"), und bemängelt, dass je Stelle 50.000 Euro kalkuliert werden, während selbst eine Berufsanfängerin nach Personalkostentabelle über 101.000 Euro kostet.

Fachlich schließt EVi an eine Debatte an, die auch die Paritätische Expertise zur sprachlichen Förderung führt: Beobachtung im Alltag statt punktueller Test. Länder wie Thüringen erproben die Erhebung zunächst in 150 Kitas, bevor sie verbindlich wird. In der Fläche ist das Thema ebenfalls präsent: Der Fachtag „Sprachlich-kommunikative Diversität im Blick – Sprachenbildung im Fokus" des Sozialministeriums fand am 9. Oktober 2026 in Kiel statt.

Einordnung: Was bedeutet das für Kitas?

Betroffen sind alle öffentlich geförderten Kitas in Schleswig-Holstein, und zwar früher, als die Sprachstandserhebung vermuten lässt: Schon ab dem Kita-Jahr 2027/28 hängt die Förderfähigkeit an der dokumentierten Einschätzung. Für Träger und Leitungen ist das eine Strukturfrage – anerkannte Verfahren, einheitliche Formulare, Elterneinwilligung, Übermittlung an die Schule, also Datentransfer zwischen zwei Rechtskreisen. Fünf Millionen Euro sind im Entwurf für diesen Aufwand veranschlagt, gerechnet mit rund drei Fachkrafttagen je Gruppe und Jahr.

Strittig bleibt die Arbeitsteilung: Im Entwurf verantwortet die Grundschule die Förderung, die Kita liefert die Beobachtung – ein Modell, das die Fachkräfte, die die Kinder über Jahre kennen, aus der Förderentscheidung heraushält. Offen sind Qualifikation und Vertretung der Förderkräfte und die Frage, ob vier Wochenstunden je Gruppe ausreichen. Die Parallele zu Nordrhein-Westfalen liegt auf der Hand: Dort verlagerte die KiBiz-Reform mit den ABC-Klassen Sprachförderung stärker in die Schule – und genau diese Verschiebung war der zentrale Kritikpunkt. EVi hält am vertrauten Förderort Kita fest; wirksam wird das aber nur, wenn die Kita fachlich mitentscheiden darf. Belastbar messen lässt sich die Wirkung erst ab 2028, wenn der erste Jahrgang die Kette vollständig durchläuft.

Zahlen und Fristen

  • 26. August 2026 Überweisung an den Bildungsausschuss, 1. Oktober 2026 Anhörung, Dezember 2026 Beschlussfassung vorgesehen (Landtag Schleswig-Holstein).
  • Kita-Jahr 2027/28 verbindliche Teilnahme an EVi für alle öffentlich geförderten Kitas; Frühjahr 2028 erste landesweite Sprachstandsfeststellung; Schuljahr 2028/29 Einführung an allen Grundschulen.
  • Rund 25.600 Kinder pro Jahr; rund zehn Prozent eines Jahrgangs besucht keine Kita (Drucksache 20/4654).
  • 1 Lehrerwochenstunde je Kind für die Erhebung → rechnerisch 18 Lehrkräftestellen; 118 bis 122 Stellen für die Förderung, 28 bis 32 für Koordinierung, 6 bis 7 für Verwaltung (Landesrechnungshof).

Praxistransfer & Handlungsimpulse

Für Sprachförderkräfte

Klären Sie, welches Beobachtungsverfahren im Haus gilt und ob es anerkannt wird – die Protokollbögen fassen die kontinuierliche Beobachtung zusammen. Halten Sie Ihre fachliche Einschätzung nachvollziehbar fest: Sie ist das Argument, mit dem sich die Kita-Perspektive gegenüber der Schule behauptet.

Für pädagogische Fachkräfte im Gruppenalltag

Beobachten Sie über das Jahr und in Alltagssituationen – beim Essen, Vorlesen, Erzählen –, nicht erst kurz vor dem Termin. Sprache bleibt Teil des Alltags, nicht des Verfahrens. Bereiten Sie Elterngespräche zur Weitergabe der Ergebnisse mehrsprachig und im Gespräch vor, nicht per Formular.

Für Kita-Leitungen

Regeln Sie mit dem Träger Einwilligung, Zweckbindung, Aufbewahrung und Verantwortlichkeit für die übermittelten Daten. Kalkulieren Sie Beobachtung, Dokumentation und Übergabegespräche realistisch und benennen Sie den Ressourcenbedarf gegenüber der Schule. Fragen Sie beim Träger, welche Vorbereitung ab 2027 vorgesehen ist, wenn Ihre Kita nicht am Schulversuch teilnimmt.

Häufige Fragen

Ist EVi schon beschlossen? Nein. Der Entwurf ist seit dem 26. August 2026 im Bildungsausschuss, die Anhörung lief am 1. Oktober 2026, die Beschlussfassung ist für Dezember 2026 vorgesehen – der Landtag kann den Entwurf bis dahin ändern.

Gilt EVi auch für Kinder ohne Kitaplatz? Ja. Sie werden von der Grundschule zur Sprachstandsfeststellung eingeladen; das betrifft rund zehn Prozent eines Jahrgangs. Bei erheblichem Förderbedarf ist die Teilnahme an der Förderung im Jahr vor der Einschulung verpflichtend.

Ersetzt EVi die Sprachbildung im Kita-Alltag? Nein. Alltagsintegrierte Sprachbildung bleibt Aufgabe der Kita und ist im Kindertagesförderungsgesetz Fördervoraussetzung; EVi setzt auf der dokumentierten Einschätzung auf. Wer fördert, entscheidet im Entwurf allerdings die Schule – dieser Punkt wird in der Anhörung kritisiert.

Quellen & Referenzen

  • Landtag Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf Drucksache 20/4654 (23.07.2026), Zahlen zu 25.600 Kindern, 18 Lehrkräftestellen, 118–122 Stellen: drucksache-20-04654.pdf
  • Bildungsausschuss, Übersicht über die Plenaraufträge, Stand 21.09.2026 (Anhörung 01.10., Beschlussfassung Dezember 2026): Plenarauftraege_BIL.pdf
  • LAG der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein, Stellungnahme vom 25.09.2026 (Umdruck 20/7322, Rollenverteilung Schule/Kita): umdruck-20-07322.pdf
  • Landesrechnungshof Schleswig-Holstein, Stellungnahme vom 29.09.2026 (Umdruck 20/7364, Kosten- und Stellenzweifel): umdruck-20-07364.pdf
  • Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, „Mit EVi schauen wir bei jedem Kind genau hin", 26.08.2026: schleswig-holstein.de
  • Universität Heidelberg, Teilprojekt „Entwicklungsfokus Viereinhalb (EVi)" Phase 2, 38 Grundschulen, 54 Kitas, rund 110 Förderkräfte: idf.uni-heidelberg.de
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Fachtag Sprachenbildung am 09.10.2026 in Kiel: schleswig-holstein.de
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Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und aus den genannten Quellen zusammengestellt. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen. Hinweise oder Korrekturen an admin@connect-social.de.

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