Kita-Fachnews
Gemütlicher Tisch mit zwei Stühlen und Holzhaus (Themenfeld Elternarbeit & Familien)
Elternarbeit & Familien

Mitbestimmen statt nur zuschauen: Bayerns Elternportal „Mit?Bestimmt!" und was echte Erziehungspartnerschaft braucht

Bayerns Elternportal Mit?Bestimmt! und ein Onlinekurs für Elternbeiräte zeigen, wie Beteiligung stufenweise wächst — vom Dialog bis zur Gremienarbeit.

Aktuelle Entwicklung & wissenschaftlicher/fachlicher Hintergrund

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist gesetzlicher Auftrag: § 22 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen, Eltern an wesentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, und in Bayern ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit zentral im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) verankert. Was in der Praxis oft auf Elternabende und Tür-und-Angel-Gespräche zusammenschrumpft, bekommt nun in Bayern eine neue Infrastruktur: Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat das Infoportal „Mit?Bestimmt! – Für Eltern, die Kita mitgestalten" (www.mit-bestimmt.bayern.de) gestartet. Es bündelt erstmals an einer Stelle, welche Mitwirkungsformen es gibt – von der Eltern-Aktiv-Gruppe und dem Elternbeirat bis zum Förderverein –, klärt rechtliche Fragen und liefert Praxisbeispiele für Mitmach-Aktionen.

Flankiert wird das Portal durch ein Fortbildungsangebot, das direkt an der häufigsten Schwachstelle ansetzt: dem Übergang von der Wahl zur tatsächlichen Arbeit im Gremium. Der Onlinekurs „Gemeinsam Wirken: Der Onlinekurs für Elternbeiräte bayerischer Kitas" richtet sich explizit an Elternbeiräte und bereitet auf Gespräche mit Team, Träger und Leitung vor. Am 29. Juni 2026 haben die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG Ö|F) und die Bayerische Staatsregierung zusätzlich eine gemeinsame Elterninformation mit dem Titel „Gemeinsam für gute Kitas! Gemeinsam für unsere Kinder!" veröffentlicht – ein Signal, dass Elternbeteiligung in Zeiten knapper Kassen und angespannter Personallage auch als Bündnis- und Rückhaltethema verstanden wird. Familienministerin Ulrike Scharf formuliert das Anliegen deutlich: „Wenn Eltern sich in die Kita einbringen, profitieren die Kinder ganz enorm."

Aus fachlicher Sicht ist bemerkenswert, dass das Portal Beteiligung stufenweise denkt: erst Dialog mit dem Team, dann konkrete Mitarbeit, dann Gremienarbeit. Genau diese Abstufung entspricht dem, was die Forschung zur Elternarbeit seit Langem fordert – Beteiligung darf nicht an formalen Ämtern hängen, sonst werden genau die Familien ausgegrenzt, die am wenigsten Ressourcen für Gremienarbeit haben. Dass ein Elternbeiratskurs und ein öffentlichkeitswirksames Portal zusammen gedacht werden, ist deshalb mehr als Marketing: Es verschiebt den Fokus von der Pflichtveranstaltung zur gestaltbaren Rolle.


Praxistransfer & Handlungsimpulse

Für Sprachförderkräfte

  • Nutzen Sie Elternformate für sprachliche Botschaften: Erklären Sie im Elterncafé oder bei einem kurzen Impuls am Elternabend, warum Vorlesen in der Herkunftssprache die deutsche Sprachentwicklung unterstützt statt behindert – ein Satz, der viele Vorbehalte auflöst.
  • Bitten Sie mehrsprachige Eltern gezielt um Übersetzung von Einladungen und Aushängen – nicht als Gefälligkeit, sondern als reguläre Aufgabe mit Anerkennung.

Für pädagogische Fachkräfte im Gruppenalltag

  • Verlegen Sie Beteiligung dorthin, wo Eltern ohnehin sind: Bringen Sie beim Bringen und Abholen eine Frage der Woche an („Was hat Ihr Kind diese Woche gern gespielt?") – so entsteht Dialog ohne Zeitdruck und ohne Gremium.
  • Dokumentieren Sie gemeinsam mit Eltern: Beobachtungen und Portfolio-Seiten im Gespräch anschauen und ergänzen macht Entwicklung sichtbar und Eltern zu Mitwissenden statt zu Adressaten von Berichten.

Für Kita-Leitungen

  • Machen Sie den Herbst zum Beteiligungszeitpunkt: Die Elternbeiratswahl am Kita-Jahresanfang ist der Moment, in dem Rollen geklärt werden können – mit klarer Aufgabenbeschreibung statt formaler Wahlroutine.
  • Verweisen Sie aktiv auf das Onlinekurs-Angebot und verschicken Sie die Elterninformation mit Einladung zur Wahl – wer weiß, was auf ihn zukommt, lässt sich eher wählen.
  • Prüfen Sie Ihre Kommunikationswege auf Mehrsprachigkeit und auf niedrigschwellige Einstiege: Eltern-Aktiv-Gruppen mit Projektbezug (Garten, Fest, Vorlesen) erreichen andere Familien als der Elternbeirat.

Häufige Fragen

Was ist „Mit?Bestimmt!“? Ein Infoportal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (www.mit-bestimmt.bayern.de), das Mitwirkungsformen von der Eltern-Aktiv-Gruppe über den Elternbeirat bis zum Förderverein bündelt.

Gibt es eine Fortbildung für Elternbeiräte? Ja, den Onlinekurs „Gemeinsam Wirken: Der Onlinekurs für Elternbeiräte bayerischer Kitas“.

Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Beteiligung von Eltern? § 22 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen, Eltern an wesentlichen Angelegenheiten zu beteiligen. In Bayern ist die Zusammenarbeit zudem im BayKiBiG und im BayBEP verankert.


Quellen & Referenzen

  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: Infoportal „Mit?Bestimmt! – Für Eltern, die Kita mitgestalten" inkl. Onlinekurs für Elternbeiräte. mit-bestimmt.bayern.de
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern (BayKiBiG/BayBEP) und Elterninfo LAG Ö|F, 29.06.2026. stmas.bayern.de
  • Deutscher Bildungsserver: Zusammenarbeit mit Eltern in Kindertageseinrichtungen (Materialsammlung und Fachbeiträge). bildungsserver.de
#Elternbeirat#Erziehungspartnerschaft#Elternmitwirkung#Beteiligung#Familienbildung#BayKiBiG#ElternAktivGruppe

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und aus den genannten Quellen zusammengestellt. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen. Hinweise oder Korrekturen an admin@connect-social.de.

Der kostenlose Wochenüberblick per E-Mail

Die wichtigsten Beiträge der Woche, einmal pro Woche. Kostenlos, ohne Verpflichtung und jederzeit mit einem Klick abbestellbar.

Kostenlos und jederzeit abbestellbar. Du bekommst zuerst eine E-Mail, in der du deine Anmeldung bestätigst (Double-Opt-in). Mehr in der Datenschutzerklärung.