Kita-Fachnews
Holzhäuschen mit unterschiedlichen Türen und Rampe (Themenfeld Inklusion & Vielfalt)
Inklusion & Vielfalt

Die „Inklusive Lösung" wird freiwillig: Was der Regierungsentwurf zur Kinder- und Jugendhilfe für Kitas bedeutet

Der Regierungsentwurf zur Kinder- und Jugendhilfe macht die Inklusive Lösung zur kommunalen Option — Zuständigkeiten bleiben für Kitas unklar.

Aktuelle Entwicklung & wissenschaftlicher/fachlicher Hintergrund

Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen – und damit eine jahrelange Reformdebatte an einem kritischen Punkt entschieden. Die 2021 im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Aussicht gestellte „Inklusive Lösung" sollte bis 2028 die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zusammenführen, damit Familien nicht mehr je nach Behinderungsart zwischen Jugend- und Sozialamt hin- und hergeschickt werden. Der Regierungsentwurf verzichtet nun auf die gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenführung. An ihre Stelle tritt eine freiwillige Erprobungsklausel: Kommunen können bei ihren Landesregierungen beantragen, die gemeinsame Leistungserbringung zu erproben.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, kritisiert das scharf: „Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie." Für betroffene Familien werde es „eine Frage des Glücks", ob ihre Kommune die Inklusive Lösung erproben möchte und darf. Die Dimension ist erheblich: Rund 440.000 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe – ca. 140.000 mit seelischer Behinderung über die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), rund 300.000 mit körperlicher/intellektueller Beeinträchtigung über die Sozialhilfe (SGB IX). Die 2024 eingeführten Verfahrenslotsen, die Eltern entlasten sollten, sind nach Kinder- und Jugendhilferecht ausschließlich für Kinder mit seelischen Behinderungen zuständig – die Trennung der Zuständigkeiten können sie nicht überbrücken. Der Entwurf stärkt zudem infrastrukturelle Bildungsangebote in Kita und Schule: Individuelle Leistungen sollen nur noch in Ausnahmefällen greifen, bei nicht ausreichendem Angebot verschiebt sich die Beweislast auf die Familien. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband und Sozialverbände sprechen von einem „Frontalangriff" auf die Rechte behinderter Kinder.

Für Kitas ist das keine abstrakte Rechtsfrage. Inklusion ist längst Regel-, nicht Ausnahmefall: Rund 2,6 Prozent aller Kita-Kinder erhalten Eingliederungshilfe, und etwa 41 Prozent der Kindertageseinrichtungen betreuen mindestens ein Inklusionskind – Tendenz steigend, weil immer mehr Familien eine wohnortnahe Betreuung ihres Kindes einfordern. Die AGJ hat in ihrem Diskussionspapier „Eine für alle – inklusive Kindertageseinrichtungen gestalten" die strukturellen Baustellen benannt: kindbezogene Pauschalen, Gruppengrößen, fachliche Anforderungen und bauliche Ausstattung sind zwischen den Ländern höchst unterschiedlich geregelt.


Praxistransfer & Handlungsimpulse

Für Sprachförderkräfte

  • Denken Sie Teilhabe und Sprache zusammen: Kinder mit Beeinträchtigung brauchen unterstützte Kommunikation (Bildkarten, Gebärden, Talker) nicht als Sonderweg, sondern als Teil eines sprachsensiblen Alltags, von dem alle profitieren.
  • Dokumentieren Sie Beobachtungen so, dass sie anschlussfähig sind – Beschreibungen von Fähigkeiten und Bedarfen statt Defizitlisten erleichtern die Argumentation gegenüber Leistungsträgern.

Für pädagogische Fachkräfte im Gruppenalltag

  • Prüfen Sie Ihre Routinen auf Barrieren: Sind Morgenkreis, Bewegungsraum und Essenssituation für ein Kind mit Hör-, Seh- oder Körperbeeinträchtigung tatsächlich zugänglich – oder wird Teilhabe jedes Mal neu improvisiert?
  • Nutzen Sie Peers als Ressource und begleiten Sie Kinder in ihrer Rolle als Unterstützer:innen – mit Reflexion, damit aus Hilfsbereitschaft keine Dauerrolle wird.

Für Kita-Leitungen

  • Kümmern Sie sich aktiv um die Schnittstellen: Wer im Team hat Kontakt zur Frühförderstelle, zum Sozial- bzw. Jugendamt, zu Therapeut:innen? Feste Ansprechpersonen und ein Verfahrensraster verkürzen Wege für Familien erheblich.
  • Planen Sie Inklusionspersonal nicht kindgebunden allein: Weil Eingliederungshilfe oft befristet und fallbezogen bewilligt wird, brauchen Träger Vertretungs-Pools und enge Abstimmung mit dem Inklusionsfachdienst.
  • Verfolgen Sie den Gesetzgebungsprozess und bleiben Sie in Austausch mit Träger und Landesverbänden – die Umsetzung entscheidet sich in den Kommunen, nicht im Bundestag allein.

Häufige Fragen

Was hat das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen? Den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Er verzichtet auf die gesetzliche Verpflichtung zur „Inklusiven Lösung“ und setzt eine freiwillige Erprobungsklausel ein.

Wie viele Kinder sind betroffen? Rund 440.000 Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, etwa 140.000 über die Kinder- und Jugendhilfe und rund 300.000 über die Sozialhilfe.

Was bedeutet das für Kitas? Etwa 41 Prozent der Kindertageseinrichtungen betreuen mindestens ein Inklusionskind, rund 2,6 Prozent aller Kita-Kinder erhalten Eingliederungshilfe.


Quellen & Referenzen

  • Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Jürgen Dusel zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, PM vom 12.08.2026. behindertenbeauftragter.de
  • AGJ – Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe: „Eine für alle – inklusive Kindertageseinrichtungen gestalten" (Diskussionspapier). agj.de
  • Kita Zentrale: Inklusion in Kitas – Kinder mit Eingliederungshilfe, Anteile und Beantragungswege. kitazentrale.de
#InklusiveLösung#Eingliederungshilfe#KJSG#Teilhabe#Verfahrenslotsen#SGBVIII#Inklusion

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und aus den genannten Quellen zusammengestellt. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen. Hinweise oder Korrekturen an admin@connect-social.de.

Der kostenlose Wochenüberblick per E-Mail

Die wichtigsten Beiträge der Woche, einmal pro Woche. Kostenlos, ohne Verpflichtung und jederzeit mit einem Klick abbestellbar.

Kostenlos und jederzeit abbestellbar. Du bekommst zuerst eine E-Mail, in der du deine Anmeldung bestätigst (Double-Opt-in). Mehr in der Datenschutzerklärung.