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Sprachbildung & Mehrsprachigkeit

Bremen: Sprachförderquote sinkt erstmals – 45 Prozent der Vorschulkinder brauchen Förderung

Bremen meldet erstmals eine sinkende Sprachförderquote: 45 statt 48 Prozent. Die verbindliche Sprachförderung ab 2027/28 bleibt geplant.

Aktuelle Entwicklung & wissenschaftlicher/fachlicher Hintergrund

In Bremen sind im laufenden Kitajahr 2 773 von 6 159 Vorschulkindern für eine Sprachförderung vorgesehen – rund 45 Prozent. Das ist der erste Rückgang nach mehreren Jahren mit hohen bzw. steigenden Quoten: Im Vorjahr waren es knapp 48 Prozent. Absolut erhielten im Kitajahr 2024/25 insgesamt 3 004 Kinder eine Sprachförderung, im Folgejahr 3 063 von 6 388 Kindern. Der Senator für Kinder und Bildung, Mark Rackles, bewertet die Zahl vorsichtig optimistisch: „Der Anteil der Kinder im Vorschulalter mit Sprachförderbedarf ist leicht gesunken. Das ist eine positive Nachricht – aber 45 Prozent sind noch viel zu hoch.“

Welche Faktoren den Rückgang bewirken, lässt sich laut Behörde derzeit nicht eindeutig benennen. Als mögliche Einflussgrößen nennt sie den Ausbau der Sprachförderung selbst, die gestiegene und frühere Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung sowie veränderte Größe und Zusammensetzung der Jahrgänge. Die Zahlen stützen diese Lesart: Die Stadtgemeinde investierte 2016 rund 1,5 Millionen Euro in die Sprachförderung, im laufenden Kitajahr stehen von Kommune und Bund rund 7,7 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Bereits 2022 wurden die Funktionsstellen für Sprach-Kitas in Bremen auf 108 erhöht. Gleichzeitig stieg die Betreuungsquote der Drei- bis unter Vierjährigen von 74 Prozent (2023) auf 87 Prozent (2026), bei den Vier- bis unter Fünfjährigen von 86 auf 91 Prozent und bei den Fünf- bis unter Sechsjährigen von 90 auf 94 Prozent.

Parallel arbeitet Bremen an der verbindlichen Sprachförderung: Der Senat hat am 26. Mai 2026 das „Gesetz zur Stärkung der verbindlichen vorschulischen Sprachförderung“ beschlossen. Vorgesehen sind eine Pflicht zur Teilnahme grundsätzlich mindestens zwölf Monate vor der Einschulung – bei keinen oder sehr geringen Deutschkenntnissen bereits 18 Monate – sowie ein Mindestumfang von 20 Wochenstunden in der Kita. Nach Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren soll die Bürgerschaft die Novelle Ende 2026 in erster und zweiter Lesung beschließen; gelten soll sie ab dem Kita- und Schuljahr 2027/28. Für die Sprachbeobachtung will die Behörde auf das etablierte Verfahren BaSiK zurückgreifen; die dafür nötige Gesetzesänderung für ein neues Erhebungsinstrument ist auf dem Weg. Die Nachfrage nach Qualifizierung bleibt hoch: Sechs Fortbildungskurse zur alltagsintegrierten Sprachförderung im Herbst sind ausgebucht.

Praxistransfer & Handlungsimpulse

Für Sprachförderkräfte

  • Nutzen Sie die BaSiK-Logik als gemeinsame Sprache im Team: Beobachtungen auf mehreren Ebenen (Laut-, Wort-, Satz-, Erzählebene) machen Förderentscheidungen nachvollziehbar und vergleichbar – und bereiten die geplante gesetzliche Erhebung vor.
  • Sammeln Sie belastbare Verlaufsdaten über ein Kitajahr: Nur wenn dokumentiert ist, wie sich Kinder mit und ohne Förderung entwickeln, lässt sich der Rückgang seriös interpretieren und eine Fortführung der Mittel begründen.

Für pädagogische Fachkräfte im Gruppenalltag

  • Alltagsintegrierte Sprachbildung trägt den Rückgang mit: Verankern Sie Sprachanlässe konsequent in Routinen (Essen, Anziehen, Morgenkreis, Rollenspiel) und nicht in Sonderangeboten.
  • Nutzen Sie die Fortbildungslage aktiv: Die Bremer Kurse sind ausgebucht – fragen Sie früh nach Plätzen und stimmen Sie die Freistellung mit der Leitung ab.

Für Kita-Leitungen

  • Planen Sie die 20 Wochenstunden Sprachförderung vor: Dienstplanung, Raumfragen, Gruppensettings und die Frage, wie Kinder ohne vorherigen Kita-Besuch frühzeitig erreicht werden.
  • Klären Sie die Datenwege früh: Welches Erhebungsinstrument wird verbindlich, wie werden Ergebnisse dokumentiert und datenschutzkonform an die Grundschulen übergeben?
  • Quantifizieren Sie gegenüber dem Träger, was der Ausbau seit 2016 bewirkt hat – das Zahlenbild (mehr Betreuungsquote, mehr Mittel, jetzt erstmals sinkende Förderquote) ist Ihre Argumentationsgrundlage für die Fortführung der Sprachförderstellen.

Häufige Fragen

Wie viele Bremer Vorschulkinder brauchen Sprachförderung? Im laufenden Kitajahr sind 2.773 von 6.159 Vorschulkindern dafür vorgesehen, rund 45 Prozent. Im Vorjahr waren es knapp 48 Prozent.

Warum sinkt die Quote? Laut Behörde lässt sich das derzeit nicht eindeutig benennen. Als mögliche Einflussgrößen nennt sie den Ausbau der Sprachförderung, die frühere Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung und veränderte Jahrgänge.

Was sieht das neue Gesetz zur verbindlichen Sprachförderung vor? Der Senat hat es am 26. Mai 2026 beschlossen. Vorgesehen ist eine Teilnahmepflicht grundsätzlich mindestens zwölf Monate vor der Einschulung, bei sehr geringen Deutschkenntnissen 18 Monate, mit mindestens 20 Wochenstunden in der Kita.

Quellen & Referenzen

  • Der Senator für Kinder und Bildung Bremen: „Sprachförderquote erstmals niedriger – Förderbedarf bleibt hoch“ (30.09.2026): https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.491732.de
  • Der Senator für Kinder und Bildung Bremen: „Früher Start für bessere Chancen: Sprachförderung wird Pflicht“ – Senatsbeschluss zum Gesetz zur Stärkung der verbindlichen vorschulischen Sprachförderung (26.05.2026): https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/frueher-start-fuer-bessere-chancen-sprachfoerderung-wird-pflicht-485457
  • Bildung Bremen – Senator für Kinder und Bildung: https://www.bildung.bremen.de/
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Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und aus den genannten Quellen zusammengestellt. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen. Hinweise oder Korrekturen an admin@connect-social.de.

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