
Kinderdaten für KI-Training? GEW und ETUCE fordern Stopp des DSGVO-Kompromisses im EU-Digital-Omnibus
GEW und ETUCE verlangen, den DSGVO-Kompromiss der irischen EU-Ratspräsidentschaft abzulehnen: Daten aus Kitas sollen nicht ins KI-Training fließen.
Aktuelle Entwicklung & wissenschaftlicher/fachlicher Hintergrund
Am 23. und 24. September 2026 haben der Europäische Gewerkschaftsausschuss für Bildung (ETUCE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Bundesregierung und die übrigen EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, den Kompromissvorschlag der irischen Ratspräsidentschaft für einen neuen Artikel 88bis der DSGVO in der aktuellen Fassung zu verwerfen. Der geleakte Text sieht vor, dass personenbezogene Daten künftig auch allein auf Grundlage des „berechtigten Interesses“ für die Entwicklung und den Betrieb von KI-Systemen verarbeitet werden dürfen – ohne zustimmungspflichtige Einwilligung. Betroffen wären ausdrücklich auch Daten aus Schulen, Kitas und Hochschulen. „Die Daten von Minderjährigen und Bildungseinrichtungen müssen für das KI-Training tabu sein“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern. Nach Berichten über den geleakten Entwurf datiert das 158-seitige Ratsdokument 12535/26 vom 3. September 2026.
Der Vorgang gehört zum „Digital Omnibus“ der EU-Kommission, einem Paket zur Änderung von DSGVO, ePrivacy-Richtlinie und Data Act. Der KI-Teil ist bereits als Verordnung (EU) 2026/1744 seit 27. Juli 2026 in Kraft; der datenschutzrechtliche Teil wird noch zwischen Rat und Parlament verhandelt – bis zu einer Verabschiedung gilt die bisherige DSGVO unverändert. Der Kommissionsentwurf hatte für das KI-Training einen neuen Artikel 88c mit Schutzauflagen vorgesehen: Datenminimierung, mehr Transparenz, maschinenlesbare Widerspruchssignale und ein unbedingtes Widerspruchsrecht. Nach Einschätzung von ETUCE und GEW sind im Ratstext zentrale Schutzregeln gestrichen worden, darunter eine Ausnahme für Kinder. Schon im Februar 2026 hatten der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme 2/2026 angemahnt, die Neuregelung sei fachlich unnötig und die geplante Neufassung des Begriffs „personenbezogene Daten“ gehe weit über eine technische Anpassung hinaus.
Für Kitas ist das kein abstraktes IT-Thema. Einrichtungen erzeugen heute laufend digitale Daten: Entwicklungs- und Beobachtungsdokumentation in Portfolio-Apps, Sprachstandsdaten aus App-gestützten Verfahren, Anwesenheits-, Kontakt- und Gesundheitsangaben, Gesprächsnotizen sowie Elternkommunikation über Kita- oder Trägerportale. Solche Daten verraten Entwicklungsstand, Förderbedarf, Familiensprachen und soziale Lage eines Kindes und begleiten es über Jahre – ETUCE spricht von „hochsensiblen Informationen“, die Fachkräfte zudem vor algorithmischer Arbeitsplatzüberwachung schützen sollen. Noch ist nichts beschlossen: Die geltende DSGVO schützt Kinderdaten weiter. Die laufenden Verhandlungen sind aber der richtige Anlass, Anbieter von Kita-Software konkret zu befragen.
Praxistransfer & Handlungsimpulse
Für Sprachförderkräfte
- Sprachstands- und Beobachtungsdaten auf das Nötige begrenzen: Nur erfassen, was für Förderplanung und Elterngespräch gebraucht wird – Zweckbindung ist der Kern der aktuellen Kritik.
- Audio- und Videoaufnahmen (etwa aus der Videografie) nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten erstellen, Auswertung befristen und Aufnahmen anschließend löschen.
- Eltern mehrsprachig und konkret informieren, was mit den Daten ihres Kindes passiert – im Aufnahmegespräch und bei jedem neuen digitalen Verfahren.
Für pädagogische Fachkräfte im Gruppenalltag
- Bei Kita-Apps prüfen: Entstehen dauerhafte Nutzerkonten, Lern- oder Sprachprofile, gibt es KI-Funktionen? Anwendungen ohne Profilbildung bevorzugen.
- Kinderfotos, -videos und Sprachaufnahmen nicht in Dienste hochladen, die Inhalte automatisch auswerten oder für eigene Modelle nutzen könnten.
- Im Team eine einfache Regel vereinbaren: keine Kinderdaten in privaten Cloud- oder Chatdiensten, auch nicht „nur kurz“.
Für Kita-Leitungen
- Anbieter schriftlich befragen: Werden unsere Daten zum Training von KI-Modellen genutzt, wo liegen sie, wann werden sie gelöscht? Antworten dokumentieren.
- Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträge und Löschkonzept aktualisieren; Zweckbindung und Verzicht auf Modelltraining als Vergabekriterium festschreiben.
- Träger und Elternbeirat einbinden, die Verhandlungen zum Digital Omnibus beobachten und bei Unsicherheit die zuständige Datenschutzaufsicht ansprechen.
Häufige Fragen
Was fordern ETUCE und GEW? Sie fordern die Bundesregierung und die übrigen EU-Mitgliedstaaten auf, den Kompromissvorschlag der irischen Ratspräsidentschaft für einen neuen Artikel 88bis der DSGVO in der aktuellen Fassung zu verwerfen.
Gilt die neue Regelung bereits? Nein. Der KI-Teil des Digital Omnibus ist als Verordnung (EU) 2026/1744 seit 27. Juli 2026 in Kraft, der datenschutzrechtliche Teil wird noch verhandelt. Bis dahin gilt die bisherige DSGVO unverändert.
Warum betrifft das Kitas? Kitas erzeugen laufend sensible Daten, etwa Entwicklungsdokumentation, Sprachstandsdaten und Elternkommunikation, die Entwicklungsstand, Förderbedarf und soziale Lage eines Kindes verraten.
Quellen & Referenzen
- GEW: Pressemitteilung „GEW zu Digital Omnibus der EU: Keine Kinder-Daten für KI-Konzerne“, 24.09.2026. gew.de
- GEW: Hintergrundbeitrag „Keine Kinder-Daten für KI-Konzerne!“ (Digital Omnibus der EU). gew.de
- ETUCE: Statement „Students are not for Data Mining – ETUCE urges EU member states to reject Irish Presidency proposal“, 23.09.2026 (mit gemeinsamem Brief von ETUCE, OBESSU und ESHA an die Ständigen Vertretungen). etuce.org
- EDPB/EDPS: Joint Opinion 2/2026 zum Digital Omnibus, 10.02.2026 (PDF). edpb.europa.eu
- borncity: Bericht zum Kompromisstext der irischen Ratspräsidentschaft (Ratsdokument 12535/26) und zur Kritik von Datenschützern, 21.09.2026. borncity.com
- heise online: Bericht zum Stand der Verhandlungen über den Digital Omnibus, 14.08.2026. heise.de
- Bund-Verlag: Einordnung „Achtung, nicht verwechseln: AI-Omnibus und Digital-Omnibus“, 21.08.2026. bund-verlag.de
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung recherchiert und aus den genannten Quellen zusammengestellt. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen. Hinweise oder Korrekturen an admin@connect-social.de.